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OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10011/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung; Herabgeminderter Prognosemaßstab
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 07.09.1984 - 7 K 95/84
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10011/87
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - 13 A 15/87
Ahmadis; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung aus religiösen Gründen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10011/87
Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft droht im Falle ihrer Rückkehr nach Pakistan nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (Abgrenzung zu 13 A 15/87, InfAuslR 1990, 350 zum sog. herabgeminderten Prognosemaßstab).
- OVG Hamburg, 19.06.1992 - Bf IV 19/88
Ahmadiyya; Pakistan; Asyl; Glaubensgemeinschaft; Politische Verfolgung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Koblenz, 18.12.1992 - 8 K 1285/88
Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92 Aufgrund der dabei festgestellten Geschichte der Ahmadis ist es zu der Auffassung gelangt, daß sich im Rahmen der gebotenen Zukunftsprognose zwar einerseits eine Verfolgung der Anhänger dieser Bewegung in Pakistan nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (…vgl. das - allerdings nicht rechtskräftig gewordene - Urteil vom 7. März 1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990, S. 350), daß andererseits aber eine solche Verfolgung auch nicht etwa mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. das Urteil vom 5. Juni 1991 - 13 A 10011/87.OVG - InfAuslR 1991, S. 332).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 10016/87
Asylrecht; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft aus Pakistan; Individuelle …
Aufgrund der dabei festgestellten Geschichte der Ahmadis ist er zu der Auffassung gelangt, daß sich derzeit im Rahmen der gebotenen Zukunftsprognose zwar einerseits eine Verfolgung der Anhänger dieser Bewegung in Pakistan nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt, daß andererseits aber eine solche Verfolgung auch nicht etwa schon mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (…vgl. wegen der Begründung im einzelnen die den Parteien und dem Beteiligten bekannten Urteile des Senates vom 07. März 1990 - 13 A 14/87 -, InfAuslR 1990, S. 350 sowie vom 05. Juni 1991 - 13 A 10011/87 -, InfAuslR 1991, S. 332).